"?Sprache als Instrument der Herrschaft? Victor Klemperer und sein Werk ?LTI? ? Lingua Tertii Imperii"
Abstract (Summary)
?LTI? ? Lingua Tertii Imperii, von Victor Klemperer, ist eine tiefgreifende Analyse der faschistischen geistigen Struktur, ausgehend aus der Untersuchung der Manipulation der deutschen Sprache durch die Machthaber in Deutschland, von 1933 bis 1945. Der Autor beweist, daß diese Manipulation das allgemeine Ziel hatte, der deutschen Bevölkerung die Nazi Ideologie einzubleuen, und das besondere, den Antisemitismus zu verbreiten. Das Werk beweist, daß diese Sprache so gut ausgearbeitet wurde, daß der größte Teil der Bevölkerung sie übernahm, sogar einige Juden, ihre größten Opfer. Klemperer, Professor der Romanistik an der Universität Dresden, war ein assimilierter Jude, der sogar zum lutherischen Glauben übertreten war, und der durch die dem Nazismus inhärente Diskriminierung, die ihm sein Deutschtum verleugnete und ihn gewaltsam an sein Judentum erinnerte, überrascht wurde. Selbst abgegrenzt und gedemütigt, vermochte er zu überleben, indem er sich bemühte, seine innere Würde aufrecht zu erhalten, durch ständige, fast besessene Notizen seiner Beobachtungen über die Manipulation der Sprache, die Angst und den Fanatismus des Naziregimes. Die Dissertation untersucht im Detail die verschiedenen Kapitel des Werks, durch Exzerpte ihrer wichtigsten Sätze, mit der dazu gehörigen Übersetzung ins Portugiesische. Sie endet mit einem Glossar von rund sechshundert Wörter der Nazisprache, ins Portugiesisches übersetzt und begleitet von einer Erhebung derjenigen Termini, die das Ende des Regimes überdauerten, verschwanden oder einfach zu ihrem früheren Gebrauch zurückkehrten, sowie derer, die ?tabuisiert? wurden.
Bibliographical Information:
Advisor:George Bernard Sperber; Irene Teodora Helena Aron; Nancy Rozenchan; George Bernard Sperber
School:Universidade de São Paulo
School Location:Brazil
Source Type:Master's Thesis
Keywords: Antisemitismus Intoleranz Nationalsozialismus Vernichtung
ISBN:
Date of Publication:08/20/2002